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Wir suchen ab sofort Sprachlehrer:innen für
Berufssprachkurse (BSK)

- Präsenzunterricht in Hamburg  -

Komm in unser Team und sichere dir bis zu
2500 € Wechselbonus 

+ weitere Vorteile sichern!

Vorerst kein Bewerbungsschreiben oder Lebenslauf erforderlich!

Vereinbare jetzt einen telefonischen Kennlerntermin mit uns.

Das erwartet Dich bei uns:

Bis zu 2500 € Wechselbonus

Wenn wir uns beide für eine Zusammenarbeit entscheiden, erhältst du nach den ersten 100 Unterrichtseinheiten.

  • 500 € bei Übernahme eines halben Kurses 

  • 1000 €  bei Übernahme eines ganzen Kurses

  • 2500 € bei Übernahme von 2 Kursen (morgens und nachtmittags)

Freundliche und harmonische Arbeitsatmosphäre

Bei uns duzen wir uns und behandeln uns mit Respekt und Anstand! Jährliche Weihnachtsfeiern und spontane Come-Togethers unterstreichen unseren Anspruch auf ein familiäres Miteinander!
 

Kaffee und Getränke inklusive

Für Dein leibliches Wohl steht Dir in unserem 80m² großem Lehrerzimmer Kaffee/Tee und Mineralwasser zur kostenlosen Verfügung!

Festanstellung möglich

Wenn wir uns kennengelernt haben und Du uns von Dir überzeugst, steht Dir die Möglichkeit zur Festanstellung offen!

Flexible Arbeitszeiten

Natürlich berücksichtigen wir Deine gewünschten Verfügbarkeiten bei den Kursen, die wir Dir anbieten!

Zentraler Arbeitsort

Unsere zwei Schulungsstandorte sind:
- Amsinckstr. 28 (hier ist auch unsere Verwaltung)
- Adenauerallee 25

Remote arbeiten (Onlinekurse)

Neben dem Präsenzunterricht besteht auch die Möglichkeit Sprachkurse im Online-Format zu leiten-

Lerne uns kennen!

Es wird vorerst kein Bewerbungsschreiben oder Lebenslauf benötigt!

Vereinbare jetzt einen telefonischen Kennlerntermin mit uns.
Wir freuen uns auf Dich!

ERFORDERLICHE VORAUSSETZUNGEN

  • Du verfügst über eine Zulassung nach §15 IntV (Erlaubnis Integrationskurse zu leiten) 

  • Du verfügst über eine BSK-Zusatzqualifizierung (ZQ BSK) ODER

  • Du erklärst dich bereit, die BSK-Zusatzqualifizierung zu erwerben (Parallel zum Unterrichten)  

Die BSK-Zusatzqualifizierung ist ab dem 01.01.2022 nach  §18 Abs. 5 DeuFöV verpflichtend

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